Serie von Wasserfällen unterhalb der Sustenpassstrasse. Nicht eingeschnitten.
Einstieg: 2'060 m
Ausstieg: 1'910 m
Dieser Gewässerabschnitt darf gemäss Artikel 11 und Anhang 2 zu Artikel 11 der Verordnung über die Fischerei des Kanton Bern (FiV) vom 16.04.-31.10. begangen werden.
Serie von Wasserfällen unterhalb der Sustenpassstrasse. Nicht eingeschnitten.
Einstieg: 2'060 m
Ausstieg: 1'910 m