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Details
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Geschrieben von: Franz Baumgartner
Dieser Gewässerabschnitt darf gemäss Artikel 11 und Anhang 2 zu Artikel 11 der Verordnung über die Fischerei des Kanton Bern (FiV) vom 16.04.-15.10. begangen werden.
Die gewerbsmässige Ausübung von Wassersportaktivitäten bedarf der Bewilligung des Jagdinspektorates.
Warnung des Kraftwerkbetreibers: Der Aufenthalt am oder im Bachbett unterhalb der Wasserfassung eines Wasserkraftwerks birgt Gefahren. Kommt es im Kraftwerk zu einer technischen Störung, kann der Wasserpegel plötzlich ansteigen. Gefährlich ist, dass das sogenannte Schwallwasser weder verhindert noch zeitlich vorhergesagt werden kann. Es ist zudem wetterunabhängig.
Kurzer aber hübscher und lohnender Abstieg. Der Wasserstand ist oberhalb der Fassung zu beurteilen. Turbiniert werden bei voller Leistung 15'000 l/s. Bei einer automatischen Abschaltung ist mit dieser Wassermenge zusätzlich in der Schlucht zu rechnen...
Einstieg: 1'180 m
Ausstieg: 950 m
| Längste Abseilstelle |
50 m |