Kurze Schlucht mit grandiosem Finale. Heikler und recht gefählicher Zustieg.
Aquatik: Glaziales Einzugsgebiet. Machbar ab Herbst.
Einstieg: 1'950 m
Ausstieg: 1'750 m
Dieser Gewässerabschnitt darf gemäss Artikel 11 und Anhang 2 zu Artikel 11 der Verordnung über die Fischerei des Kanton Bern (FiV) vom 16.04.-31.12. begangen werden.
Die gewerbsmässige Ausübung von Wassersportaktivitäten bedarf der Bewilligung des Jagdinspektorates.
Kurze Schlucht mit grandiosem Finale. Heikler und recht gefählicher Zustieg.
Aquatik: Glaziales Einzugsgebiet. Machbar ab Herbst.
Einstieg: 1'950 m
Ausstieg: 1'750 m
Längste Abseilstelle | 70 m |