Sehr schöne aber auch sehr kurze Schlucht. Die touristischen Stege sind omnipräsent.
Einstieg: 1'180 m
Ausstieg: 1'145 m
Dieser Gewässerabschnitt darf gemäss Artikel 11 und Anhang 2 zu Artikel 11 der Verordnung über die Fischerei des Kanton Bern (FiV) vom 16.04.-31.10. begangen werden.
Die gewerbsmässige Ausübung von Wassersportaktivitäten ist ganzjährig untersagt.
Sehr schöne aber auch sehr kurze Schlucht. Die touristischen Stege sind omnipräsent.
Einstieg: 1'180 m
Ausstieg: 1'145 m
Längste Abseilstelle | 15 m |