Hübsch ausgewaschener Gewässerabschnitt.
Einstieg: 1'750 m
Ausstieg: 1'250 m
Dieser Gewässerabschnitt darf gemäss Artikel 11 und Anhang 2 zu Artikel 11 der Verordnung über die Fischerei des Kanton Bern (FiV) vom 16.07.-31.10. begangen werden.
Hübsch ausgewaschener Gewässerabschnitt.
Einstieg: 1'750 m
Ausstieg: 1'250 m
Längste Abseilstelle | 25 m |