Kurze Schlucht mit hübschen Einzelstellen.
Schluchten
Brechgraben oder Schlündigrabe
- Geschrieben von: Franz Baumgartner
Dieser Gewässerabschnitt darf gemäss Artikel 11 und Anhang 2 zu Artikel 11 der Verordnung über die Fischerei des Kanton Bern (FiV) vom 16.04.-30.09. begangen werden.