Hübsche, kurze Schlucht. Lohnend in Verbindung mit Langertalbach.
Schluchten
Ammertebach
- Geschrieben von: Franz Baumgartner
Dieser Gewässerabschnitt darf gemäss Artikel 11 und Anhang 2 zu Artikel 11 der Verordnung über die Fischerei des Kanton Bern (FiV) vom 16.07.-31.12. begangen werden.