Schluchten
Latrejebach
- Geschrieben von: Franz Baumgartner
Diese Gewässerabschnitte sind gemäss Fischereiverordnung (FiV) des Kanton Bern seit dem 01.01.2020 mit einem generellen ganzjährigen Verbot für die Ausübung von Wassersportaktivitäten belegt. Begehung ganzjährig vorboten!