Schluchten
Gore Virat
- Geschrieben von: Franz Baumgartner
Dieser Gewässerabschnitt ist gemäss Fischereiverordnung (FiV) des Kanton Bern seit dem 01.01.2020 mit einem generellen ganzjährigen Verbot für die Ausübung von Wassersportaktivitäten belegt. Begehung ganzjährig vorboten!