Kurze Schlucht mit hübschen Einzelstellen.
Einstieg: 814 m
Ausstieg: 608 m
Dieser Gewässerabschnitt darf gemäss Artikel 11 und Anhang 2 zu Artikel 11 der Verordnung über die Fischerei des Kanton Bern (FiV) vom 16.07.-31.10. begangen werden.
Kurze Schlucht mit hübschen Einzelstellen.
Einstieg: 814 m
Ausstieg: 608 m
Anzahl Abseilstellen | 11 |
Längste Abseilstelle | 22 m |