Im Frühsommer bieten die Wassermassen aus der Eiger-Mönch-Jungfrau-Region ein faszinierendes und energiegeladenes Spektakel. Erst im Spätherbst sollte man sich an einen Durchstieg wagen. Man bewegt sich dauernd im Dämmerlicht, in zwei Abschnitten für kurze Zeit in völliger Dunkelheit. Dieser Abstieg ist erfahrenen Schluchtenbegehern vorbehalten und gehört zum Eindrücklichsten, was die Schweiz zu bieten hat.
Schluchten
Trümmelbach V
- Geschrieben von: Andreas Brunner und Daniel Zimmermann
Dieser Gewässerabschnitt darf gemäss Artikel 11 und Anhang 2 zu Artikel 11 der Verordnung über die Fischerei des Kanton Bern (FiV) vom 16.04.-31.12. begangen werden.
Wichtig! Absichtserklärung vom Oktober 2017 zwischen der Kaspar von Almen AG und des Schweizer Bergführerverbandes SBV.
Die wichtigsten Punkte:
- Canyoning ist ausschliesslich ausserhalb der Betriebs- und Öffnungszeiten der Anlage von Almen AG gestattet!
- Der Betrieb der von Almen AG ist in der Regel geschlossen vom 15. November bis 15. Dezember und dem 10. Januar und 15. März. In diesen Zeiträumen ist Canyoning unter Voranmeldung erlaubt.
- Begehungen nur nach telefonischer Voranmeldung über +41 33 855 32 32. Über die konkreten Öffnungszeiten und über Arbeiten an den Schluchtanlagen gibt diese Nummer Auskunft.
- Die Wege, Stege, Brücken und Tunnels der von Almen AG dürfen nicht benutzt werden. Vorbehalten bleiben Notfallsituationen.
- Der Ausstieg aus dem Canyon erfolgt im Talboden ausschliesslich auf der linken Bachseite (Fliessrichtung) nach dem letzten Wasserfall.
- Das Ersetzen von Abseilhaken ist erlaubt. Neue Installationen dürfen nur mit dem Einverständnis der von Almen AG angebracht werden.
- Die Schlucht ist mit v5a5V bewertet und damit sehr erfahrenen Canyoningsportlern vorbehalten!
- Die von Almen AG übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle im Zusammenhang mit Canyoning.
- Wir bitten alle Canyonisten, sich strickte an die obgenannten Punkte zu halten! Bei Nichtbefolgen durch einzelne Personen behält sich die von Almen AG vor, die Absichtserklärung zu kündigen und die Schlucht für Canyoning zu verbieten.
Das Campieren auf dem Areal der Trümmelbachfälle ist verboten, und auch das Parkieren von Autos wird wegen unzivilisiertem Verhalten von einigen Canyonisten nicht mehr gerne gesehen.
Die Canyonisten sind gebeten, den Parkplatz bei der Luftseilbahn vor Stechelberg zu benützen!
Schwierigkeitsbewertung | v5a5V |
Fun |