Dank der moderaten Schwierigkeiten und der guten Erreichbarkeit gehört dieser Canyon zu den meistbegangenen in der Ostschweiz. Insgesamt ist die Schlucht klein gegliedert und die technischen Stellen folgen Schlag auf Schlag. Landschaftlich beeindruckend ist bei entsprechendem Lichteinfall der Zusammenfluss von Fallenbach und Rombach.
Schluchten
Fallenbach
- Geschrieben von: Andreas Brunner und Peter Diener
Nach dem Unfall vom 07.10.2012 wurden von der Gemeinde und dem Kraftwerkbetreiber folgende Auflagen gemacht:
- Wegen der Wildruhezone entlang der Schlucht ist das verlassen der markierten Wege vom 1. Dezember bis am 1. Juli untersagt und somit auch das Begehen der Schlucht.
- Das Durchschwimmen des Stausees ist vom Kraftwerkbetreiber SAK (St.Gallisch Appenzellischen Kraftwerken AG) her verboten.
- Das Nichtbefolgen der Schonzeit und das Durchschwimmen des Stausees ohne Bewilligung werden gebüsst.
- Jede kommerzielle Firma und Privatperson kann gegen eine Gebühr von CHF 1'000 eine Jahresbewilligung beantragen und wird vor Ort instruiert.
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