Der oberste Teil ist ein toller Abseilcanyon in einer eng eingeschnittenen Schlucht. Der hohe Wasserfall am Schluss erfordert eine solide Abseiltechnik. Zudem bedeutet das Anpendeln des Zwischenstandes eine kleine akrobatische Übung. Insgesamt steht der Rombach dem Fallenbach in nichts nach.
Schluchten
Rombach
- Details
- Geschrieben von: Andreas Brunner und Peter Diener
Wichtige Informationen zum Canyoning im Rombach: Nach dem Unfall vom 7. Oktober 2012 im Fallenbach wurden von der Gemeinde und dem Kraftwerkbetreiber folgende Auflagen gemacht:
- Wegen der Wildruhezone entlang der Schlucht ist das Verlassen der markierten Wege vom 1. Dezember bis am 1. Juli untersagt und somit auch das Begehen der Schlucht.
- Das Durchschwimmen des Stausees am Ende des Fallenbachs ist vom Kraftwerkbetreiber SAK (St.Gallisch Appenzellische Kraftwerke AG) her verboten.
- Jede kommerzielle Firma und Privatperson kann gegen eine Gebühr von CHF 1'000 eine Jahresbewilligung beantragen und wird vor Ort instruiert.
Das Nichtbefolgen der Schonzeit und das Durchschwimmen des Stausees ohne Bewilligung wird gebüsst.
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