Der kleinere Nachbar der Eigerwandschlucht. Ebenfalls lohnend.
Einstieg: 2'060 m
Ausstieg: ca. 1'650 m
Dieser Gewässerabschnitt darf gemäss Artikel 11 und Anhang 2 zu Artikel 11 der Verordnung über die Fischerei des Kanton Bern (FiV) vom 16.07.-31.12. begangen werden.
Der kleinere Nachbar der Eigerwandschlucht. Ebenfalls lohnend.
Einstieg: 2'060 m
Ausstieg: ca. 1'650 m
Längste Abseilstelle | 25 m |